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Termin-Buchung
Online-Terminbuchung

Ab heute, 1. April 2023, dürfen wir bei Erkältungskrankheiten keine Arbeitsunfähigkeit nach lediglich telefonischem Kontakt ausstellen.

Wir haben alternativ die Möglichkeit der Videosprechstunde. Nach dieser kann weiterhin die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden.

Übrigens entfällt nun auch die Notwendigkeit der Abholung des „gelben Zettels“ (der schon lange rosa war und nun weiter zu weiß verblasst ist): die „E-AU“ erreicht auf elektronischem Wege die Krankenkasse, und Arbeitgeber:innen sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, sie dort abzurufen.

Sie müssen ihren Betrieb also nur noch über die AU und deren voraussichtliche Dauer informieren.